Abrechnung: Hybrid-DRG OP

Die KBV hat sich mit dem Verband der GKV auf ein Abrechnungsverfahren geeinigt, welches ab dem 01.01.2025 eingesetzt werden soll.

 

In der Übergangsphase kann ab dem Quartal 2  2024 entweder über die KV-Abrechnung mittels Pseudo-GOPs oder in Form einer Direktabrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern abgerechnet werden, wozu allerdings nur ein Teil der Krankenkassen Stand heute in der Lage sind.

 

Hierzu folgen weitere Informationen, sobald die Rahmenbedingungen und technischen Anforderungen definiert sind.

 Weiter Information finden Sie auf der KBV-Seite.

 

 

KBV - Ärzte können neue Hybrid-DRG abrechnen – KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Abrechnungsverfahren